
Kreditversicherungen
Hellsehen funktioniert nicht, absichern schon. Deshalb kommt es bei privaten Darlehen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen darauf an, mit der richtigen Risikoabsicherung für den „Fall der Fälle" vorzusorgen. Auf die richtige Lösung kommt es an!
Wer oder was ist versichert ?
- Wenn Sie z. B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit vor einer ganz neuen finanziellen Situation stehen, dann springt die Restkreditversicherung ein, übernimmt die Rückzahlung der Darlehensraten und bietet Ihnen so wichtigen finanziellen Rückhalt. Dies gilt auch im Fall des Todes des Familienversorgers.
- bei Arbeitsunfähigkeit:
nach Ablauf der sechswöchigen Karenzzeit Übernahme der monatlichen Darlehensraten - bei Arbeitslosigkeit:
nach einer Karenzzeit von drei Monaten Übernahme der monatlichen Darlehensraten (bis zu 18 Monate je Arbeitslosigkeit) - bei Tod:
bis zu 110 % der aktuellen Versicherungssumme
- finanzielle Entlastung bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Unfall
- beim Tod des Kreditnehmers wird die Familie nicht zusätzlich belastet
- günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
- die Beitragszahlung erfolgt sinnvollerweise durch Mitfinanzierung des Beitrags
- der Versicherungsschutz gilt sofort
- für den Vertragsabschluss ist keine Gesundheitsprüfung nötig

