Förderung

 

Wer wird gefördert?

Die staatliche Förderung für die Riester-Produkte können alle Personen in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Landwirte, Beamte, Richter, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, nicht erwerbstätige Eltern währen der Kindererziehungszeiten und Bezieher von Arbeitslosengeld. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Dann erhält auch der andere die Förderung. Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen und vor diesem Rentenbezug zum begünstigten Personenkreis gehört haben, sind weiterhin förderberechtigt, solange sie das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.

 

Wie wird gefördert?

Die volle Zulagenförderung erhält, wer 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mind. 60 €, max. 2.100 € pro Jahr) in einen Altersvorsorgevertrag einfließen lässt.

 

Die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Um diese voll auszuschöpfen, kann es sinnvoll sein, mehr als den geforderten Mindesteigenbeitrag einzuzahlen.

Volksbank Dinslaken eG
BLZ: 35261248

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