Steigende Beiträge, weniger Rente, höhere Altersgrenzen? Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente ist in vollem Gange.
Trotz aller Schwierigkeiten wird die gesetzliche Rentenversicherung eine wichtige Säule der Zukunftsvorsorge bleiben. Aber ihre Leistungsfähigkeit nimmt erheblich ab.
Der Generationenvertrag
Wer heute arbeitet und Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, spart nicht für die eigene Rente. Er zahlt die Alterseinkommen der jetzigen Ruheständler. Die eigene Rente sollen wiederum Kinder und Kindeskinder finanzieren. Es gilt der so genannte Generationenvertrag.
Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung verändern jedoch das Verhältnis von alten und jungen Menschen dramatisch: Immer weniger Erwerbstätige müssen die Rente von immer mehr Ruheständlern finanzieren. Die andauernde hohe Arbeitslosigkeit belastet die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich.
Die Beitragssätze
Die Höhe der Beitragssätze richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Aktuell gehen insgesamt 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze an die jeweiligen Rentenversicherungsträger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je die Hälfte.
Die Standardrente
Die Höhe der Rente ist abhängig von Höhe und Dauer der gezahlten Beiträge. Eine garantierte Mindestrente gibt es nicht. Als Orientierungsgröße gilt der so genannte "Eckrentner". Er ist 65 Jahre alt, hat 45 Jahre lang gearbeitet, immer durchschnittlich verdient und ebenso lange Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Für den Einzelnen ist diese "Standardrente" jedoch nur eine sehr vage Größe. Kürzere Lebensarbeitszeiten, geringerer Verdienst sowie Ausfallzeiten führen häufig zu geringeren Beträgen. Auch die Tatsache, dass jemand nicht immer durchschnittlich, sondern am Anfang des Berufslebens weniger, später mehr als das Durchschnittsentgelt verdient, führt dazu, dass das persönliche Rentenniveau niedriger ausfällt.
Die Renteninformation
Wer wissen möchte, was momentan auf seinem Rentenkonto steht, wie viel er mit Rentenbeginn oder bei Erwerbsminderung an Rente bekommt, kann jederzeit kostenlos seine persönliche Renteninformation anfordern. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung informieren damit ihre Versicherten über die zu erwartenden Rentenansprüche.