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Betriebliche Altersvorsorge

Entgeltumwandlung

Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

 

Attraktiv durch steuerfreie Beiträge
Der Arbeitgeber kann sich finanziell am Aufbau der Betriebsrenten beteiligen - er muss es aber nicht tun.

Wenn Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung komplett selbst erbringen, ist dies eine zusätzliche private Vorsorge. Sie wird lediglich über den Betrieb abgewickelt.

Attraktiv ist die betriebliche Altersversorgung trotzdem - weil die Einzahlungen selbst bei höheren Summen steuerfrei sind. Je nach persönlichem Steuersatz finanziert der Staat also einen Teil der Beiträge. Die später ausgezahlten Leistungen sind dann wiederum voll steuerpflichtig.

Die Durchführungswege: 

  • Direktversicherung
    Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Beschäftigten abschließt.
  • Pensionskasse
    Pensionskassen sind selbstständige Einrichtungen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und funktionieren wie Versicherungsgesellschaften.
  • Pensionsfonds
    Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber durchführen. Eingezahlte Beiträge können relativ frei am Kapitalmarkt angelegt werden.
  • Unterstützungskasse
    Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Für die Anlage der Beiträge gibt es keine Auflagen.
  • Direktzusage
    Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten bestimmte Versorgungsleistungen zu gewähren. Diese - auch Pensionszusage genannte Form der Altersvorsorge - wird in der Regel allein vom Arbeitgeber finanziert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder in einer unserer Geschäftsstellen.