
VL-Sparen
Vermögenswirksame Leistungen
Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Die neuesten Änderungen im Vermögensbildungsgesetz motivieren mehr denn je, Vermögenswirksame Leistungen anzusparen.
Denn mit der höheren Arbeitnehmersparzulage und den gestiegenen Einkommengrenzen für die VL-Anlage in Fonds-Sparen gibt es interessante Neuregelungen.
Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.01.09 die Arbeitnehmersparzulage von 18 auf 20 Prozent erhöht, der förderfähige Höchstbetrag von max. 400 Euro pro Jahr bleibt gleich. Die Arbeitnehmersparzulage steigt damit um 8 Euro und liegt nun bei 80 Euro statt bisher 72 Euro.
Gleichzeitig haben sich für VL-Fonds-Sparer die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung erhöht. Alleinstehende erhalten diese Sparzulage jetzt bis zu einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro, bei Verheirateten sind es 40.000 Euro.
Unterstützung von Staat und Arbeitgeber
VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Auch der Staat unterstützt Sie, in dem er finanzielle Anreize beim Fonds- und Bausparen bietet.
Förderung beim Fonds-Sparen
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 80 Euro pro Jahr (20 Prozent von 400 Euro).
Förderung beim Bausparen
Beim Bausparen gewährt der Staat zum einen die Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent auf die jährlichen VL-Einzahlungen (max. 470 €) und zum anderen die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent auf jährliche Eigenleistungen (max. 512 €). Dann erhalten Sie Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.
Es gelten Einkommensgrenzen
Arbeitnehmersparzulage auf Fonds-Sparen - Prämienberechtigt sind Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten).
Arbeitnehmersparzulage auf Bausparen - Prämienberechtigt sind Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro (35.800 Euro bei Verheirateten).
Für die Wohungsbauprämie darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten.
Wie Sie eine vierte Prämien bekommen können, sehen Sie hier.
Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.

