Volksbank Dinslaken eG
Folgende Anlageformen unterliegen u. a. nicht der Abgeltungsteuer, es gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter
Immobilien
Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre vergangen sind. Mieten und Pachterlöse unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
Mobilien (Kunstgegenstände, Edelmetalle etc.)
Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist.
Private Rentenversicherungen
Nur der (relativ niedrige) Ertragsanteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
"Riester"- und "Rürup-Renten"
Die gesamte Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.