Immobilien

Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre vergangen sind. Mieten und Pachterlöse unterliegen dem persönlichen Steuersatz. 

 

Mobilien (Kunstgegenstände, Edelmetalle etc.)

Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist. 

 

Private Rentenversicherungen

Nur der (relativ niedrige) Ertragsanteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

 

"Riester"- und "Rürup-Renten"

Die gesamte Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

 

>> Käufe bis 2009

Volksbank Dinslaken eG
BLZ: 35261248

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