Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge eingeführt.

Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns direkt einbehalten und weitergeleitet werden.

 

Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererlärung durch das Finanzamt vorgenommen werden.

 

Antragsformulare sind hier und in jeder Geschäftsstelle erhältlich.

 

Ab dem Jahr 2011 ist geplant, dass wir vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt bekommen, ob wir für Sie Kirchensteuer abführen müssen oder nicht.

Volksbank Dinslaken eG
BLZ: 35261248

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