Realisierte Gewinne werden nach einer Mindesthaltefrist von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt.

Beispiel:  
Aktienkauf Dezember 2007 10.000,00 €
Verkauf Juli 2015 15.000,00 €
   
Gewinn 5.000,00 €

Der Kursgewinn von 5.000 € bleibt steuerfrei. Die Dividenden werden bis 2009 nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, danach mit der Abgeltungsteuer.

 

Eine Sonderregelung gibt es für bestimmte Kapitalanlagen (gemäß § 20 EStG), insbesondere für so genannte "Zertifikate". Soweit sie nicht vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, müssen sie bis zum 30.06.2009 verkauft werden, ansonsten wird der Gewinn von der Abgeltungsteuer erfasst.

 

>> Gewinne/Verluste ab 2009

Volksbank Dinslaken eG
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