Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801/1.602 € (ledig/verheiratet) übersteigen.

Beispiel: ledig, Nettoeinkommen 10.000 € p.a., ohne Kirchensteuer  
Kapitalerträge (zusätzlich) 1.000,00 €
Sparerpauschbetrag -801,00 €
   
zu versteuern 199,00 €
   
persönlicher Steuersatz ca. 18 % 35,82 €
5,5 % SolZ von 35,82 € +1,97 €
   
gesamte Abgeltungsteuer =37,79 €
   
Kapitalerträge 1.000,00 €
gesamte Abgeltungsteuer -37,79 €
Ertrag nach Steuern =962,11 €

Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet. 

 

>> Kirchensteuer

Volksbank Dinslaken eG
BLZ: 35261248

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