
Die Abgeltungsteuer
Geringes Einkommen
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bis ca. 15.000 € jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.
Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801/1.602 € (ledig/verheiratet) übersteigen.
| Beispiel: ledig, Nettoeinkommen 10.000 € p.a., ohne Kirchensteuer | |
|---|---|
| Kapitalerträge (zusätzlich) | 1.000,00 € |
| Sparerpauschbetrag | -801,00 € |
| zu versteuern | 199,00 € |
| persönlicher Steuersatz ca. 18 % | 35,82 € |
| 5,5 % SolZ von 35,82 € | +1,97 € |
| gesamte Abgeltungsteuer | =37,79 € |
| Kapitalerträge | 1.000,00 € |
| gesamte Abgeltungsteuer | -37,79 € |
| Ertrag nach Steuern | =962,11 € |
Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet.
>> Kirchensteuer

