Volksbank Dinslaken eG
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.
Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben weiterhin gültig.
Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.