Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben weiterhin gültig.

 

Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.

 

>> Nicht betroffen

Volksbank Dinslaken eG
BLZ: 35261248

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