Der EnergieAusweis muss zukünftig beim Verkauf oder bei der Neuvermietung von Gebäuden vorgelegt werden. Alle Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 - und damit vor in Kraft treten der ersten Wärmeschutzverordnung - gebaut wurden, müssen einen EnergieAusweis nach dem Energiebedarf vorlegen.
Ausnahmen bilden dabei Gebäude, die in der Zwischenzeit mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung saniert worden sind. Ebenso muss jeder, der eine Förderung in Anspruch nehmen will, einen Energieausweis nach dem Energiebedarf vorlegen. Alle größeren Gebäude und alle Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden – auch die mit weniger als 4 Wohneinheiten – haben die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bis 30.09.2008 gilt für alle Hausbesitzer die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Energieausweis nach dem Energiebedarf und nach dem Energieverbrauch. Alle Ausweise, die in der Übergangszeit ausgestellt werden, haben eine zehnjährige Gültigkeit. Detaillierte Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung können erst bekannt gegeben werden, wenn der Gesetzesentwurf vorgelegt wird.
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