
Betriebliche Altersvorsorge
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur
- Altersversorgung
- Hinterbliebenenversorgung oder
- Invaliditätsversorgung
aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt.
- Altersversorgung
- Hinterbliebenenversorgung oder
- Invaliditätsversorgung
aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt.
Die bAV trägt damit zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart der Arbeitgeber bei der bAV oftmals Lohnnebenkosten.
Bei der Umsetzung der bAV gibt es verschiedene Möglichkeiten - insgesamt stehen fünf Durchführungswege zur Wahl. Die R+V ist einer der wenigen Versicherer, der alle fünf Durchführungswege aus einer Hand anbietet:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Rückgedeckte Pensionszusage (Rückdeckungsversicherung)

